§ 29 Verbringen von Waffen oder Munition in den Geltungsbereich des Gesetzes
§ 30 Verbringen von Waffen oder Munition durch den Geltungsbereich des Gesetzes
§ 31 Verbringen von Waffen oder Munition aus dem Geltungsbereich des Gesetzes in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 32 Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, Europäischer Feuerwaffenpass
§ 33 Anmelde- & Nachweispflicht bei Verbringen oder Mitnahme von Waffen o. Munition in den o. durch den Geltungsbereich des Gesetzes
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